Stellungnahme der DGS zur Reform der Notfallversorgung: Akute suizidale Krisen strukturell berücksichtigen
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) plant das Bundesministerium für Gesundheit eine umfassende Neuordnung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland. Ziel ist es, die Patient*innensteuerung bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten, Notaufnahmen zu entlasten, Versorgungsbereiche besser zu vernetzen und Ressourcen gezielter einzusetzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention misst dieser Reform eine hohe Bedeutung für den Umgang mit Suizidalität bei. Menschen in akuten suizidalen Krisen oder nach einem Suizidversuch werden häufig im Rettungsdienst, in Leitstellen, Notaufnahmen oder künftig in Integrierten Notfallzentren versorgt. Entsprechend müssen ihre besonderen Bedarfe strukturell mitgedacht werden.
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