Pressemitteilung: DGS begrüßt Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf

Jena, 29. Juli 2026 – Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention e. V. (DGS) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention ausdrücklich. Mit dem Entwurf soll die Suizidprävention erstmals auf eine eigenständige bundesgesetzliche Grundlage gestellt werden. Dies ist ein bedeutsames gesellschaftspolitisches Signal und ein langjähriges Anliegen der DGS.

Es werden verbindliche und dauerhaft finanzierte Strukturen benötigt.

Mit der vorgesehenen Bundesfachstelle für Suizidprävention, der Stärkung von Forschung, Vernetzung und Qualitätssicherung sowie der geplanten Krisen- und Vermittlungsrufnummer greift der Entwurf zentrale Handlungsfelder der Suizidprävention auf. Aus Sicht der DGS bleibt er jedoch an entscheidenden Stellen hinter seinem eigenen Anspruch zurück. Viele Regelungen beschränken sich auf Konzepte und Koordinierungsaufträge, ohne eine verlässliche und dauerhaft finanzierte Versorgungsstruktur sicherzustellen. Dadurch bleibt ein erhebliches Spannungsverhältnis zwischen dem formulierten Anspruch und der rechtlichen Verbindlichkeit der vorgesehenen Maßnahmen bestehen.

Die geplante allgemeine Krisen- und Vermittlungsrufnummer ist mit einer suizidspezifischen Rufnummer nicht gleichzusetzen

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die vorgesehene allgemeine Krisen- und Vermittlungsrufnummer. Die DGS spricht sich stattdessen für eine eigenständige, bundesweit erreichbare Rufnummer speziell für Menschen mit Suizidgedanken sowie für An- und Zugehörige sowie Hinterbliebene aus. Suizidale Krisen unterscheiden sich in ihren Anforderungen von anderen psychischen und psychosozialen Krisen und benötigen deshalb spezialisierte Hilfsangebote und eine eigenständige Rufnummer.

Eine Rufnummer allein greift zu kurz

Eine Rufnummer kann ihre Funktion nur erfüllen, wenn bundesweit ausreichend niedrigschwellige, qualitätsgesicherte und dauerhaft finanzierte Hilfsangebote bestehen. Nach Auffassung der DGS besteht hier weiterhin eine erhebliche Versorgungslücke. Ebenso fehlen im Gesetzentwurf verbindliche Regelungen zur Regelfinanzierung suizidpräventiver Angebote, zur Versorgung nach Suizidversuchen, zur Unterstützung von Hinterbliebenen sowie An- und Zugehörigen und zum Aufbau belastbarer Daten- und Forschungsstrukturen.

Als wissenschaftliche Fachgesellschaft begleitet die DGS die Weiterentwicklung der Suizidprävention in Deutschland seit vielen Jahren praxisorientierter wissenschaftlicher Perspektive. Sie unterstützt grundsätzlich die Ziele des Gesetzesentwurfes und steht für die fachlich-wissenschaftliche Begleitung seiner Weiterentwicklung gerne zur Verfügung.

Die vollständige Stellungnahme der DGS steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.