Pressemitteilung zu den aktuellen Suizidzahlen für das Jahr 2025

Jena, der 12.10.2026

Am 10. Oktober 2026 wurde bekannt, dass im Jahr 2025 in Deutschland 11.334 Menschen durch Suizid gestorben sind. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes entspricht dies einem Anstieg von 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und dem höchsten Stand seit 1998.

Besonders besorgniserregend ist die geschlechtsspezifische Entwicklung: Während die Zahl der Suizide bei Männern seit 2024 um 5,8 Prozent gestiegen ist, beträgt der Anstieg bei Frauen 17,9 Prozent. Die Ursachen dieser Entwicklung müssen differenziert und wissenschaftlich fundiert untersucht werden.

Angesichts der steigenden Suizidzahlen sieht die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) dringenden politischen Handlungsbedarf. Sie fordert die rasche Verabschiedung eines wirksamen und ausreichend finanzierten Suizidpräventionsgesetzes.

„Die weiter steigenden Suizidzahlen sind ein deutliches Warnsignal. Wir wissen, dass Suizidprävention wirksam ist. Was wir jetzt brauchen, sind verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass Menschen in suizidalen Krisen überall in Deutschland rechtzeitig Hilfe erhalten. Ein Suizidpräventionsgesetz muss mehr leisten, als gute Absichten zu formulieren – es muss konkrete Verbesserungen ermöglichen und dauerhaft absichern“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Ute Lewitzka, Vorstandsvorsitzende der DGS.

Nach Auffassung der DGS darf Suizidprävention nicht länger von regional unterschiedlich ausgeprägten Angeboten, Einzelinitiativen oder befristeten Förderprogrammen abhängen. Erforderlich seien bundesweit verlässliche Strukturen, klare Zuständigkeiten sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung.

„Darüber hinaus muss ein Suizidpräventionsgesetz die frühzeitige Erkennung suizidaler Krisen, den niedrigschwelligen Zugang zu qualifizierter Hilfe sowie die Vernetzung und Stärkung bestehender Versorgungsangebote gewährleisten“, betont Lewitzka.

Die DGS appelliert daher an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, den vorliegenden Referentenentwurf grundlegend nachzubessern und ein wirksames Suizidpräventionsgesetz zeitnah auf den Weg zu bringen.