Pressemitteilung: DGS begrüßt Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf
Jena, 29. Juli 2026 – Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention e. V. (DGS) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention ausdrücklich. Mit dem Entwurf soll die Suizidprävention erstmals auf eine eigenständige bundesgesetzliche Grundlage gestellt werden. Dies ist ein bedeutsames gesellschaftspolitisches Signal und ein langjähriges Anliegen der DGS.
Es werden verbindliche und dauerhaft finanzierte Strukturen benötigt.
Mit der vorgesehenen Bundesfachstelle für Suizidprävention, der Stärkung von Forschung, Vernetzung und Qualitätssicherung sowie der geplanten Krisen- und Vermittlungsrufnummer greift der Entwurf zentrale Handlungsfelder der Suizidprävention auf. Aus Sicht der DGS bleibt er jedoch an entscheidenden Stellen hinter seinem eigenen Anspruch zurück. Viele Regelungen beschränken sich auf Konzepte und Koordinierungsaufträge, ohne eine verlässliche und dauerhaft finanzierte Versorgungsstruktur sicherzustellen. Dadurch bleibt ein erhebliches Spannungsverhältnis zwischen dem formulierten Anspruch und der rechtlichen Verbindlichkeit der vorgesehenen Maßnahmen bestehen.
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